Netzwerk in der Allgemeinmedizin Teil 1


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Allgemeinmedizin – Einführung
2:56
Aufgaben der Allgemeinmedizin an einem Beispiel
2:26
Allgemeinmedizin – Grundbegriffe Teil 1
3:29
Allgemeinmedizin – Grundbegriffe Teil 2
2:40
Gesundheit
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Beauchamp & Childress
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Salutogenese
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Medikalisierung
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Durchgangsarzt
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Krankheitskonzept
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Sektorale Trennung
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Hermeneutische Fallverständnis
2:12
Netzwerk in der Allgemeinmedizin Teil 1
3:34
Netzwerk in der Allgemeinmedizin Teil 2 – Delegation
3:38
Begutachtung – Anschlussheilbehandlung
2:55
Begutachtung – Rehabilitationsverfahren
1:48
Begutachtung – Schwerbehindertenverfahren
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Verfügung und Vollmacht
9:37
Evidenzbasierte Medizin – Grundlagen
2:59
Evidenzbasierte Medizin – Klassifikation und Empfehlungsgrade
1:32
Evidenzbasierten Medizin – Leitlinien
1:39
Fieber Grundlagen
4:19

Der Allgemeinmediziner nimmt in der Behandlung der Patienten eine wichtige Rolle ein, die ihm von der gesetzlichen Sozialversicherung, aber auch von dem Patienten selbst erteilt wird.

Hierbei ist ein enges und auch vielfältiges Zusammenwirken mit vielen anderen Gesundheitsfachberufen und auch Versorgungsebenen unerlässlich.

Als Hausarzt ist man in der Lage, viele Probleme unserer Patienten direkt zu versorgen. Für diejenigen Anfragen, die man nicht selbst versorgen kann, ist man jedoch auf die zusätzliche Hilfe von Spezialisten angewiesen. Somit gibt es Konsiliaruntersuchungen, aber auch eine feste Mitbetreuung bei schwerer Erkrankung. Die Koordination der Maßnahmen leitet hierbei in der Regel der Hausarzt. Dieses Vorgehen nennt man geteilte Verantwortung. Als Informationsmedium nutzt der Allgemeinmediziner den Überweisungsschein zum Spezialisten und vom Spezialisten erhält der Hausarzt den Arztbrief. In Deutschland zählt das Primärarztsystem. Das heißt, für Patienten ist der sofortige Zugang sowohl zu Hausärzten als auch zu Spezialisten möglich. Das führt jedoch oft dazu, dass der Allgemeinmediziner, der ja eigentlich den Patienten mit der Gesamtheit seiner Probleme betreuen soll, von diesen Problemen nicht immer in Kenntnis gesetzt wird. Daher empfiehlt es sich, die Kommunikation über Überweisung und Arztbrief zu nutzen. Auch stationäre Einrichtungen treten mit dem Hausarzt in Kontakt. Eine Einweisung ist hierbei gesetzlich geregelt und nur erlaubt, wenn eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht (§ 39 SGB V).

Laut Krankenhausplan dürfen gesetzlich versicherte Patienten nur in Krankenhäusern behandelt werden, die auch für die Versorgung zugelassen sind. Des Weiteren muss auch die Versorgung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus beachtet werden. Extrem wichtig ist, dass der einweisende Arzt das Krankenhaus über den Fall informiert, also über Besonderheiten und Krankheitsverlauf. Als Informationsmedium dient hierbei keine Überweisung, sondern das Formular „Verordnung von Krankenhausbehandlung“. Gesetzlich vorgeschrieben ist abschließend ein Entlassmanagement zur „Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“ (§ 39 SGB V).

Kurzum erhält der Hausarzt den Entlassungsbericht. Hierbei ist aktuell eine Zustimmung des Patienten zur Datenübermittlung erforderlich.

Übrigens dürfen Krankenhäuser bei Entlassung eines Patienten Medikamente und auch physikalische Therapie in den ambulanten Bereich in kleinster Verordnungsmenge rezeptieren. Je nach Klinik wird dies umgesetzt, oder auch nicht.

Auch Heilmittel wie Maßnahmen der physikalischen Therapie, Ergotherapie, oder Logopädie können durch den Hausarzt generiert werden.

Physikalische Therapie wird beispielsweise bei orthopädischen Krankheitsbildern verordnet.

Hier unterscheidet man die passiven Therapieformen:

  • Massage, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Inhalationstherapie und Thermotherapie

sowie die aktive Therapieform:

  • Bewegungstherapie (z. B. Krankengymnastik).

Durch Ergotherapie sollen motorische, psychische, sensorische und kognitive Probleme behandelt werden.

Beispiele sind:

  • komplexe neurologische Krankheitsbilder
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern

Die Logopädie nutzt Maßnahmen der Stimm- und Sprachtherapie.

Beispiele sind:

  • Störungen der sprachlichen Entwicklung bei Kindern
  • komplexe neurologische Krankheitsbilder
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