Durchgangsarzt
Der Durchgangs-Arzt kümmert sich um Arbeits- und Wegeunfälle von gesetzlich Versicherten ( der Unfallkasse) und Schülern.
Ein D- Arzt muss nach einem fomalisierten Verfahren arbeiten. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem D- Arzt und der Berufsgenossenschaft. Hierfür besteht eine eigene Gebührenordnung. Wenn eine AU über den Unfalltag hinaus attestiert werden muss, dann ist ein D- Arzt notwendig. Auch weitere Maßnahmen wie Heil und Hilfsmittel müssen vom D- Arzt verordnet werden.
Was sind Ausnahmen der D-Arzt- Behandlung?
Bei kleinen Unfällen, also wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus geht und die Behandlung auch nicht länger als eine Woche dauert. Die Behandlung erfolgt auf Kosten der BG.
Bei Verdacht oder dem Vorliegen einer Berufskrankheit kann jeder Arzt aufgesucht werden. Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen gelte auch als Sonderfall. Sie sollen sofort einem Augen- bzw. HNO-Arzt vorgestellt werden. Diese gelten automatisch als Durchgangsärzte.
Bei sehr schweren Verletzungen muss natürlich nicht erst ein D-Arzt aufgesucht werden. Hierfür muss man in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik.