Evidenzbasierten Medizin – Leitlinien


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Allgemeinmedizin – Einführung
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Aufgaben der Allgemeinmedizin an einem Beispiel
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Allgemeinmedizin – Grundbegriffe Teil 1
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Allgemeinmedizin – Grundbegriffe Teil 2
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Gesundheit
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Beauchamp & Childress
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Durchgangsarzt
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Sektorale Trennung
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Hermeneutische Fallverständnis
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Netzwerk in der Allgemeinmedizin Teil 1
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Netzwerk in der Allgemeinmedizin Teil 2 – Delegation
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Begutachtung – Rehabilitationsverfahren
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Begutachtung – Schwerbehindertenverfahren
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Verfügung und Vollmacht
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Evidenzbasierte Medizin – Grundlagen
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Evidenzbasierte Medizin – Klassifikation und Empfehlungsgrade
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Evidenzbasierten Medizin – Leitlinien
1:39
Fieber Grundlagen
4:19

In unserem ersten Beispiel zur Evidenz haben wir Leitlinien erwähnt.

Diese sind wissenschaftlich und systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für die ärztliche Vorgehensweise bei gesundheitlichen Problemen. Sie dienen der Orientierungshilfe im Sinne von „Handlungskorridoren“. Das heißt von einer Leitlinie kann in begründeten Fällen auch abgewichen werden. Die Anwendbarkeit ist in der individuellen Situation des Patienten zu bewerten.

Auch Leitlinien haben natürlich Klassen.

S 1=  von einer Expertengruppe im informellen Kreis erarbeitet, als  Empfehlungen

S 2 = formale Konsensfindung („S2k“), formale „Evidenz“-Recherche („S2e“)

​S 3 =  Leitlinie mit allen Elementen einer systematischen Entwicklung

nicht schreiben: (Logik-, Entscheidungs- und „Outcome“-Analyse, z. B. alle nationalen Versorgungsleitlinien)

Hier ist beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (=AWMF) zu nennen. Diese fasst die Leitlinien von Fachgesellschaften zusammen.

Weiterhin gibt es Negativempfehlungen für durchgeführte Maßnahmen. Also die nachweislich nicht nutzbringend sind, von Positivempfehlungen für häufig unterlassene Maßnahmen zu unterscheiden ( Nutzen ist nachgeweisen)

Da gibt es doch dann aber auch noch Richtlinien?!

Im Gegensatz zu Leitlinien sind Richtlinien verbindlich.

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