Evidenzbasierten Medizin – Leitlinien
In unserem ersten Beispiel zur Evidenz haben wir Leitlinien erwähnt.
Diese sind wissenschaftlich und systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für die ärztliche Vorgehensweise bei gesundheitlichen Problemen. Sie dienen der Orientierungshilfe im Sinne von „Handlungskorridoren“. Das heißt von einer Leitlinie kann in begründeten Fällen auch abgewichen werden. Die Anwendbarkeit ist in der individuellen Situation des Patienten zu bewerten.
Auch Leitlinien haben natürlich Klassen.
S 1= von einer Expertengruppe im informellen Kreis erarbeitet, als Empfehlungen
S 2 = formale Konsensfindung („S2k“), formale „Evidenz“-Recherche („S2e“)
S 3 = Leitlinie mit allen Elementen einer systematischen Entwicklung
nicht schreiben: (Logik-, Entscheidungs- und „Outcome“-Analyse, z. B. alle nationalen Versorgungsleitlinien)
Hier ist beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (=AWMF) zu nennen. Diese fasst die Leitlinien von Fachgesellschaften zusammen.
Weiterhin gibt es Negativempfehlungen für durchgeführte Maßnahmen. Also die nachweislich nicht nutzbringend sind, von Positivempfehlungen für häufig unterlassene Maßnahmen zu unterscheiden ( Nutzen ist nachgeweisen)
Da gibt es doch dann aber auch noch Richtlinien?!
Im Gegensatz zu Leitlinien sind Richtlinien verbindlich.