Sektorale Trennung
Die sektorale Trennung beschreibt, dass es verschiedene Kostenträger in unterschiedlichen medizinischen Versorgungssysteme gibt.
Das einfachste Beispiel ist die Abgrenzung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung.
Als niedergelassener Arzt übernimmt man durch den Sicherstellungsauftrag die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten im ambulanten Sektor.
Das heißt eine ambulante Versorgung durch das Krankenhaus findet nur im Notfall oder in einer Nachbetreuung statt.
Es gibt aber auch Sonderregelungen. So können ambulante Voruntersuchungen bei fachärztlichen Terminengpässen und spezialisierter Therapie auch ambulant an Krankenhäusern stattfinden.
Versorgungsverträge laut SGB § 140 heben eine Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung auf.
Ein D-Arzt -Verfahren ist auch ein eigener Sektor.