Hausbesuche im KV-Bereitschaftsdienst | EBM Kompakt (Folge 21)
Hausbesuche im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst gehören zu den wichtigen Leistungen der ambulanten Notfallversorgung. Wenn Patienten aufgrund akuter Beschwerden nicht selbst eine Bereitschaftspraxis aufsuchen können, kann (unter bestimmten) Voraussetzungen ein ärztlicher Hausbesuch erforderlich sein.
Für die korrekte Abrechnung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gelten dabei besondere Regelungen, die sich von der regulären hausärztlichen Versorgung unterscheiden.
Für Hausbesuche im organisierten KV-Bereitschaftsdienst ist insbesondere die Gebührenordnungsposition (GOP) 01418 relevant. Zusätzlich können die Notfallpauschalen GOP 01210 und 01212 sowie bei weiteren medizinisch notwendigen Arzt-Patienten-Kontakten die Notfallkonsultationspauschalen GOP 01214, 01216 und 01218 infrage kommen.
Grundlegend sind dabei der Zeitpunkt der Behandlung, die Art des Kontakts und die jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen.
Inhalte des Videos
In dieser Folge von EBM Kompakt KV-Bereitschaftsdienst besprechen wir unter anderem:
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- GOP 01418 – Hausbesuche im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst
- Unterschiede zwischen regulären Hausbesuchen und Besuchen im KV-Bereitschaftsdienst
- GOP 01210 – Notfallpauschale I
- GOP 01212 – Notfallpauschale II
- GOP 01214 – Notfallkonsultationspauschale I
- GOP 01216 – Notfallkonsultationspauschale II
- GOP 01218 – Notfallkonsultationspauschale III
Warum ist die korrekte Abrechnung im KV-Bereitschaftsdienst so wichtig?
Die Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der regulären hausärztlichen Versorgung. Während für einen gewöhnlichen Hausbesuch grundsätzlich die GOP 01410 infrage kommt, steht für Besuche im organisierten Bereitschaftsdienst die GOP 01418 zur Verfügung.
Neben dieser Besuchsziffer können unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Notfallpauschalen abgerechnet werden. Die GOP 01210 ist für Notfallbehandlungen zu den vorgesehenen Tageszeiten relevant. Die GOP 01212 kommt dagegen insbesondere bei Behandlungen zwischen 19 Uhr und 7 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und bestimmten Feiertagen infrage.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Abrechnung zusätzlicher medizinisch notwendiger Arzt-Patienten-Kontakte. Hierfür stehen die Notfallkonsultationspauschalen GOP 01214, 01216 und 01218 zur Verfügung.
Welche Gebührenordnungsposition infrage kommt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des weiteren Kontakts und auch den jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen.
Auch telefonische Beratungen und Kontakte im Rahmen einer Videosprechstunde können unter bestimmten Voraussetzungen abrechnungsrelevant sein. Dabei sind die entsprechenden Leistungsinhalte und gegebenenfalls erforderliche Zusatzkennzeichnungen zu beachten.
Die Folge KV-Bereitschaftsdienst richtet sich insbesondere an:
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
- Medizinstudierende
- Medizinische Fachangestellte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxisteams
- Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an vertragsärztlicher Versorgung, Praxisorganisation und Abrechnung
Handreichung & Lernunterlagen
Zu dieser Folge steht zusätzlich eine Handreichung mit Zusammenfassungen, Praxisbeispielen und ergänzenden Informationen zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des EBM und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Dieses Video ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Institutionen.
Teile der visuellen Inhalte, Illustrationen oder Animationen dieses Videos wurden unter Verwendung KI-gestützter Technologien erstellt oder bearbeitet. Die Moderation dieses Videos erfolgt durch einen digitalen Avatar.
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