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Labor bei der Gesundheitsuntersuchung

In dieser Folge beschäftigen wir uns mit dem ersten "Spielzug" der Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732, dem Labor bei der Gesundheitsuntersuchung.

Viele Praxen verbinden den Check-up automatisch mit einer umfangreichen Blutabnahme. Doch welche Laborwerte gehören tatsächlich zur Gesundheitsuntersuchung nach der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie? Welche Unterschiede bestehen zwischen Versicherten unter und über 35 Jahren? Und warum gibt es für dieselben Laboranalysen im EBM teilweise unterschiedliche Gebührenordnungspositionen?

Anhand von Beispielen erklären wir die Laborleistungen der Gesundheitsuntersuchung, die Bedeutung der GOP 32880 bis 32882 sowie den Zuschlag 01734 für das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening.

Die Folge Labor bei der Gesundheitsuntersuchung richtet sich insbesondere an:

  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
  • Medizinstudierende
  • Medizinische Fachangestellte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxisteams
  • Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an vertragsärztlicher Versorgung, Praxisorganisation und Abrechnung

Inhalte des Videos

In diesem Video besprechen wir unter anderem:

  • welche Laboruntersuchungen Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 sind
  • welche Unterschiede zwischen Versicherten von 18 bis 34 Jahren und Versicherten ab 35 Jahren bestehen
  • welche GOP für die Laborleistungen verwendet werden
  • welche Besonderheiten beim Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening gelten
  • wann die GOP 01734 zusätzlich berechnet werden kann

Warum sind die Laborziffern der Gesundheitsuntersuchung so wichtig?

Laboruntersuchungen gehören zu den Bestandteilen der Gesundheitsvorsorge. Sie ermöglichen es, Risikofaktoren und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, oft lange bevor Beschwerden auftreten.

Dennoch gilt auch in der Präventionsmedizin: Nicht jede denkbare Laboruntersuchung ist automatisch sinnvoll. Die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie verfolgt bewusst einen strukturierten Ansatz. Ziel ist nicht ein umfangreiches „Schrotschusslabor“, sondern eine gezielte Untersuchung auf relevante Risikofaktoren und häufige Erkrankungen.

Deshalb legt die Richtlinie genau fest, welche Laboruntersuchungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden dürfen.

 

Laboruntersuchungen bei Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr haben bis zum Ende des 35. Lebensjahres nicht automatisch Anspruch auf die vorgesehenen Laboruntersuchungen.

Voraussetzung ist ein entsprechendes individuelles Risikoprofil.

Zu den in der Richtlinie genannten Risikofaktoren gehören beispielsweise:

  • Adipositas
  • arterielle Hypertonie
  • positive Familienanamnese
  • weitere vergleichbare Risikokonstellationen

Liegt ein entsprechendes Risiko vor, können folgende Untersuchungen durchgeführt werden:

Vollständiges Lipidprofil

Das Lipidprofil umfasst:

  • Gesamtcholesterin
  • LDL-Cholesterin
  • HDL-Cholesterin
  • Triglyzeride

Nüchternplasmaglukose

Zusätzlich kann die Bestimmung der Nüchternplasmaglukose erfolgen, um Hinweise auf Störungen des Zuckerstoffwechsels frühzeitig zu erkennen. Die Blutentnahme selbst ist bereits Bestandteil dieser Leistungen und kann nicht gesondert berechnet werden.

Laboruntersuchungen ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren wird die Durchführung deutlich einfacher.

Hier besteht grundsätzlich Anspruch auf:

  • das vollständige Lipidprofil
  • die Bestimmung der Nüchternplasmaglukose

Ein besonderes Risikoprofil ist hierfür nicht erforderlich.

Zusätzlich gehört eine Urinuntersuchung mittels Teststreifen zur Gesundheitsuntersuchung.

Dabei werden untersucht:

  • Eiweiß
  • Glukose
  • Erythrozyten
  • Leukozyten
  • Nitrit

Auf diese Weise können unter anderem Hinweise auf Nierenerkrankungen, Stoffwechselstörungen oder Harnwegsinfektionen erkannt werden.

Die Labor-GOP der Gesundheitsuntersuchung

Für die Laborleistungen der Gesundheitsuntersuchung existieren eigene Gebührenordnungspositionen im EBM.

GOP 32882 – Vollständiges Lipidprofil

Die GOP 32882 wird für die Bestimmung des vollständigen Lipidprofils verwendet.

GOP 32881 – Nüchternplasmaglukose

Die GOP 32881 dient der Bestimmung der Nüchternplasmaglukose im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung.

GOP 32880 – Harnstreifentest

Die GOP 32880 wird für die Urinuntersuchung mittels Teststreifen eingesetzt.

Eine Besonderheit dieser Laborleistungen besteht darin, dass sie speziell für die Gesundheitsuntersuchung vorgesehen sind.

Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening: GOP 01734

Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres Anspruch auf dieses Screening.

Ziel ist die frühzeitige Erkennung chronischer Virushepatitiden, die häufig über viele Jahre symptomlos verlaufen können. Für das Hepatitis-B-Screening wird das HBs-Antigen bestimmt. Für das Hepatitis-C-Screening erfolgt die Untersuchung auf HCV-Antikörper.

Beide Untersuchungen können aus derselben Blutentnahme durchgeführt werden. Fällt ein Testergebnis positiv aus, schließen sich weitere Bestätigungsuntersuchungen an.

Wichtig ist außerdem die Beratung der Patientinnen und Patienten. Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass über mögliche Risiken und Übertragungswege von Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Infektionen informiert wird.

 

Handreichung & Lernunterlagen

Zu dieser Folge steht zusätzlich eine Handreichung mit Zusammenfassungen, Praxisbeispielen und ergänzenden Informationen  zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des EBM und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Dieses Video ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Institutionen.

Teile der visuellen Inhalte, Illustrationen oder Animationen dieses Videos wurden unter Verwendung KI-gestützter Technologien erstellt oder bearbeitet. Die Moderation dieses Videos erfolgt durch einen digitalen Avatar.

 

Wir möchten medizinische Inhalte möglichst verständlich und flüssig vermitteln. Deshalb verzichten wir in den Texten und Videos auf Genderzeichen und Mehrfachnennungen. Selbstverständlich sind damit stets alle Menschen unabhängig von Geschlecht oder Identität gemeint. Respekt und Wertschätzung gelten für alle gleichermaßen.

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