Die Wegepauschalen – einfach erklärt | EBM Kompakt (Folge 20)
Bei ärztlichen Hausbesuchen entstehen neben der eigentlichen Behandlungsleistung auch Fahrtwege. Für diese können unter bestimmten Voraussetzungen Wegepauschalen beziehungsweise Wegegeldabgerechnet werden. Anders als die bundesweit einheitlichen Besuchsziffern des Einheitlichen Bewertungsausschusses (EBM) beruhen die Wegepauschalen jedoch auf regionalen Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Für die hausärztliche Versorgung ist deshalb wichtig, zwischen der Abrechnung der eigentlichen Besuchsleistung und der Vergütung des zurückgelegten Weges zu unterscheiden. Am Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt erläutern wir die regionalen Pseudoziffern 90201, 90202 und 90203 für unterschiedliche Entfernungsbereiche sowie die Zuschläge 90210 für größere Entfernungen und 90212 für nächtliche Besuche.
Im Handout finden sich noch weitere Beispiele aus anderen Bundesländern.
Inhalte des Videos
In dieser Folge von EBM Kompakt Wegepauschalen besprechen wir unter anderem:
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- Grundlagen der Wegepauschalen und des Wegegeldes bei ärztlichen Hausbesuchen
- Unterschiede zwischen Besuchsziffern und Wegepauschalen
- Berechnung der Entfernung anhand des Radius beziehungsweise der Luftlinie
- Pseudoziffern 90201, 90202 und 90203 – Entfernungsbereiche in Sachsen-Anhalt
Warum ist die korrekte Abrechnung von Wegepauschalen so wichtig?
Bei der Abrechnung ärztlicher Hausbesuche müssen die eigentliche Besuchsleistung und die Wegepauschale getrennt betrachtet werden. Während die Besuchsziffer die medizinische Versorgung des Patienten berücksichtigt, dient die Wegepauschale der Vergütung des Weges zum Besuchsort.
Gerade bei der Versorgung mehrerer Patienten in Pflege- und Altenheimen ist diese Unterscheidung relevant. Besucht ein Arzt zunächst einen Patienten und behandelt anschließend weitere Bewohner im Rahmen von Mitbesuchen nach GOP 01413, kann grundsätzlich für den ersten abrechnungsfähigen Besuch eine Wegepauschale infrage kommen. Für die unmittelbar anschließenden Mitbesuche wird dagegen nicht automatisch jeweils eine zusätzliche Wegepauschale berechnet.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass Wegepauschalen nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen auf Grundlage regionaler Vereinbarungen fest. Deshalb können sich natürlich Pseudoziffern, Entfernungsstufen und Vergütungen zwischen den KV-Bereichen unterscheiden.
Die Folge Wegepauschalen richtet sich insbesondere an:
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
- Medizinstudierende
- Medizinische Fachangestellte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxisteams
- Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an vertragsärztlicher Versorgung, Praxisorganisation und Abrechnung
Handreichung & Lernunterlagen
Zu dieser Folge steht zusätzlich eine Handreichung mit Zusammenfassungen, Praxisbeispielen und ergänzenden Informationen zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des EBM und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Dieses Video ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Institutionen.
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