Periphere Regionalanästhesie – Aufklärung


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Periphere Regionalanästhesie – Überblick
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Periphere Regionalanästhesie – Voraussetzungen
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Periphere Regionalanästhesie – Definition + Indikation
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Periphere Regionalanästhesie – Aufklärung
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Pharmakokinetik in der Regionalanästhesie
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Aufgrund des Patientenrechtegesetzes muss eine Sicherungsaufklärung und die Selbstbestimmungsaufklärungerfolgen. Letztere enthält die Risikoaufklärung.

In der Sicherungsaufklärung ist der Patient über das Verhalten vor und nach der Behandlung zu informieren, also u. a. über Nüchternheit, Rauchverbot, Medikamenteneinnahme, Klinikaufenthalt, Mobilisation nach OP.

In der Selbstbestimmungsaufklärung ist die Art und Schwere des Eingriffes zu erläutern. Hier sind auch die verfahrenstypischen Risiken zu nennen. Für die periphere Regionalanästhesie sind das:

  • Hämatom
  • Infektion
  • Nervenläsion mit Lähmungen und Sensibilitätsstörungen
  • Versagen des Verfahrens mit der Notwendigkeit einer Allgemeinnarkose
  • Seh-, Hör- und Geschmacksstörungen
  • Störungen des Herz-Kreislaufes bis zum LAST
  • prolongierte Anästhesie mit der Gefahr der Verletzung des betäubten Körperteils.

Zu beachten ist, dass Schädigungen durch Regionalanästhesie zu den häufigsten Ursachen anästhesiologischer Begutachtungsanträgen zählen. Dabei sind Nervenschädigungen der oberen Extremitäten häufiger (beim interskalenären Block bis zu 2,7 %, beim axillären Block bis zu 1,4 %). Nervenschäden der unteren Extremitäten liegen beim N. femoralis-Block bei bis zu 0,13 % und beim N. ischiadicus-Block bis zu 0,09 %.

Vielleicht denkst du dir: das ist doch nun wirklich nicht so häufig. Das stimmt, allerdings muss ca. 30-50 % der Fälle von einer langfristigen Schädigung ausgegangen werden. Hier relativiert also die Folgenschwere die Häufigkeit, und stellt entsprechend ein gravierendes Risiko dar.

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