Hautkrebs-Screening 01745 & 01746 | EBM Kompakt (Folge 13)


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Hautkrebs-Screening 01745 & 01746 | EBM Kompakt (Folge 13)
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Hautkrebs-Screening nach GOP 01745 und 01746: Anspruch, Durchführung und Abrechnung im EBM

Das Hautkrebs-Screening gehört zu den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und dient der möglichst frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs. Ziel ist es, insbesondere das maligne Melanom, das Basalzellkarzinom und das spinozelluläre Karzinom in einem frühen Stadium zu erkennen und damit die Behandlungschancen zu verbessern.

Anspruch auf das Hautkrebs-Screening

Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Die Untersuchung kann von entsprechend qualifizierten Hausärzten oder Dermatologen durchgeführt werden. Es wird empfohlen, dass das Hautkrebs-Screening möglichst gemeinsam mit der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) durchzuführen.

 

Inhalte des Videos

In diesem Video besprechen wir unter anderem:

  • Anspruch auf das Hautkrebs-Screening ab dem 35. Geburtstag
  • Ziele der Hautkrebs-Früherkennung
  • Voraussetzungen für die Durchführung
  • Ablauf der Untersuchung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
  • GOP 01745: Leistungsinhalt und Bewertung
  • Abrechnung von Exzisionen mit GOP 10343 und 10344
  • Unterschiede zwischen GOP 01745 und GOP 01746

Warum ist das Hautkrebs-Screening so wichtig?

  • Früherkennung rettet Leben: Insbesondere das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs) kann früh erkannt und behandelt werden, bevor es Metastasen bildet.
  • Bessere Heilungschancen: Je früher Hautkrebs entdeckt wird, desto einfacher und erfolgreicher ist die Behandlung.
  • Weniger belastende Therapien: Kleine Hautveränderungen können oft mit einem vergleichsweise kleinen Eingriff entfernt werden.
  • Frühe Stadien verursachen meist keine Beschwerden: Viele Betroffene bemerken auffällige Hautveränderungen zunächst nicht oder unterschätzen deren Bedeutung.

GOP 01745: Hautkrebs-Screening als Einzelleistung

Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01745 bildet das eigenständige Hautkrebsscreening ab.

Zum obligaten Leistungsinhalt gehören:

  • Anamnese
  • Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich behaarter Kopfhaut und Intertrigines
  • Befundmitteilung + Beratung des Patienten
  • Dokumentation

Eine Dermatoskopie beziehungsweise Auflichtmikroskopie ist nicht verpflichtend Bestandteil der Leistung. Das entsprechende Instrumentarium muss jedoch in der Praxis vorhanden sein, um bei Bedarf eingesetzt werden zu können.

Handreichung & Lernunterlagen

Zu dieser Folge steht zusätzlich eine Handreichung mit Zusammenfassungen, Praxisbeispielen und ergänzenden Informationen  zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des EBM und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Dieses Video ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Institutionen.

Teile der visuellen Inhalte, Illustrationen oder Animationen dieses Videos wurden unter Verwendung KI-gestützter Technologien erstellt oder bearbeitet. Die Moderation dieses Videos erfolgt durch einen digitalen Avatar.

 

Wir möchten medizinische Inhalte möglichst verständlich und flüssig vermitteln. Deshalb verzichten wir in den Texten und Videos auf Genderzeichen und Mehrfachnennungen. Selbstverständlich sind damit stets alle Menschen unabhängig von Geschlecht oder Identität gemeint. Respekt und Wertschätzung gelten für alle gleichermaßen.

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