2.1 Krankenversicherung Grundlagen
Die Krankenversicherung ist eine wichtige Säule des Gesundheitssystems und bietet vielfältige Leistungen für die Versicherten. Unser virtueller Dozent Alexander führt durch diesen Kursteil.
Die Krankenversicherung ermöglicht es den Menschen, im Falle von Krankheit oder Verletzung medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei werden verschiedene Arten von Behandlungen, Medikamenten, Therapien und auch Pflegemaßnahmen abgedeckt. Hierzu hatten wir schon in der Einführung zum Leistungsrecht in der Sozialarbeit gehört.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die GKV ist für die Mehrheit der Bevölkerung zugänglich und basiert auf dem Solidaritätsprinzip, bei dem die Beiträge einkommensabhängig sind und die Kosten unter allen Versicherten aufgeteilt werden.
Die PKV hingegen bietet individuellere Leistungen. Hier spricht man vom Äquivalenzprinzip.
Beide Systeme bieten umfassende Leistungen für die Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit und Verletzung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Die Vorsorge, die wir nun genauer betrachten werden, umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder gar zu vermeiden.
Dazu gehören unter anderem Schutzimpfungen, Zahnprophylaxen, Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsprogramme.
Bei Krankheit stehen den Versicherten Leistungen wie ärztliche Behandlungen, Psychotherapie, zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, sowie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung.
Auch digitale Gesundheitsanwendungen werden immer wichtiger. Zusätzlich werden Leistungen wie häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, Soziotherapie und Haushaltshilfe angeboten.
Des Weiteren umfasst die Krankenversicherung Leistungen für Schwangere und junge Mütter, wie Hebammenhilfe und Mutterschaftsgeld, sowie Unterstützung bei der künstlichen Befruchtung. Stationäre und ambulante Hospizleistungen sowie Kurzzeitpflege bei fehlendem Pflegegrad sind ebenfalls Bestandteile der Leistungen.
Die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V verankert.
Insgesamt hat die Krankenversicherung das Ziel, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und im Krankheitsfall eine umfassende Versorgung sicherzustellen.