1 Allgemeines Sozialrecht


Zurück
1 Allgemeines Sozialrecht
4:51
2 Soziales Leistungsrecht Teil 1 – Grundlagen
4:54
2.1 Krankenversicherung Grundlagen
2:22
2.2 Krankenversicherung – Früherkennung
5:07
2.3 Krankenversicherung – SAPV
2:13

Dieses Video befasst sich mit dem allgemeinen Sozialrecht. Es ist teil der Pflichtfortbildungen für Pflegeberater. Bitte nutzen Sie ihre Handreichung zum Video.
Das Sozialrecht bildet die Grundlage für verschiedene Sozialleistungen und -ansprüche. Seit den 1970er Jahren dient es der Vereinheitlichung und Vereinfachung sozialrechtlicher Bestimmungen im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und Sicherheit für alle Bürger.
Gemäß § 1 Sozialgesetzbuch I, ausgesprochen Sozialgesetzbuch I, strebt das Sozialrecht ein leistungsfähiges System an. Es regelt die Rechte und Ansprüche von Menschen in sozialen Angelegenheiten und bietet Unterstützung.
Felder der Sozialgesetzgebung was ist das genau?
Das Sozialrecht umfasst verschiedene Bereiche von SGB I bis SGB IV, darunter Grundsicherung, Arbeitsförderung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe und mehr. All das besprechen wir auch in unseren weiteren Videos im Detail. Vorerst schauen wir ganz allgemein auf das Sozialrecht.
Was machen Berater häufig? Genau sie klären auf und geben Auskünfte.
Gemäß §13 SGB I sind Leistungsträger dazu verpflichtet, die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Informationsquellen wie Broschüren und Online-Portale stehen zur Verfügung, ebenso wie Beratungsstellen. Sie als Berater benötigen Zugänge zu solchen Informationsquellen.
Die Antragsstellung erfolgt persönlich, online oder schriftlich, je nach Behörde und Leistung. Eine frühzeitige Antragsstellung ist ratsam, da die Bearbeitungszeiten variieren können.
Nach dem Sozialgesetzbuch haben beispielsweise Auszubildende Anspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Leistungen werden nach verschiedenen Kriterien berechnet, wie zum Beispiel den zusätzlichen Bedarfen für bestimmte Lebenshaltungskosten. Solche Inhalte finden sich beispielsweise im zweiten Sozialgesetzbuch.
Ein anderes Beispiel ist die Eingliederungshilfe. Sie hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Geregelt ist dies im neunten Soziaglgesetzbuch.

Wir haben im Video nur einige Beispiele genannt.
Das Fallbeispiel finden Sie in den Anlagen.

Skripte, Audio (Stream & Download)
Bitte melde dich an, um diesen Inhalt zu sehen.,
Login | Jetzt registrieren