Röteln-Serologie


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Das Röteln- oder Rubella-Virus ist ein weltweit vorkommendes RNA-Virus, das gegenüber Umwelteinflüssen, z. B. Temperaturschwankungen, relativ stabil ist. Der Mensch ist bisher als einziges Reservoir des Röteln-Virus bekannt.

Eine Übertragung des Virus geschieht meist über Tröpfchen- und/oder Kontaktinfektion durch Verbreitung von Speichel oder Nasensekreten. Ursprünglich traten Röteln vor allem als unkomplizierte Exanthemerkrankung im Kindesalter auf. Immer wieder gab es epidemische Häufungen und ausgedehnte Epidemien. Aufgrund von Impfungen mit hohen Impfquoten von über 90 % nach der zweiten Impfung sind Röteln-Infektionen in Deutschland heute selten.

Eine Erstinfektion mit dem Röteln-Virus verläuft bei bis zu 50 % der Kinder und bis zu 30 % der Erwachsenen asymptomatisch. Bei den symptomatischen Patienten zeigen sich Symptome wie z. B. das typische makulopapulöse Exanthem, leichtes Fieber, Kopfschmerzen sowie Entzündungen der Konjunktiven, der Gelenke und der oberen Atemwege.

Klinisch relevant ist eine Röteln-Infektion in Deutschland vor allem als Ursache der Röteln-Embryopathie. Aufgrund der breitflächigen Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung mit dem Mumps-Masern-Röteln-Impfstoff sind heutzutage jedoch weniger als 3 % der schwangeren Frauen seronegativ, also für eine Primärinfektion in der Schwangerschaft empfänglich.
Zieht sich eine schwangere Frau eine Erstinfektion mit dem Röteln-Virus zu, so kann das Virus bei symptomatischer als auch bei asymptomatischer Erkrankung auf den Fetus übertragen werden.
Findet die mütterliche Infektion noch vor der Konzeption bzw. bis zehn Tage nach Beginn der letzten Regelblutung statt, so ist keine Schädigung beim Kind zu erwarten.
Bei einer Infektion vor der 12. Schwangerschaftswoche besteht eine transplazentare Übertragungsrate von ca. 90 % und ein hohes Risiko für eine klassische Röteln-Embryopathie. Dieses auch als Gregg-Syndrom bezeichnete Krankheitsbild geht mit Gehörschädigungen, Augendefekten sowie Herz- und anderen Organfehlbildungen einher.
Erfolgt die Infektion nach der 12. und bis zur 20. Schwangerschaftswoche, so sinkt die Übertragungsrate auf ca. 55 % ab und das Fehlbildungsrisiko sinkt auf unter 20 %. Nach der 20. Schwangerschaftswoche kann dieÜbertragungsrate wieder auf bis zu 90 % ansteigen, die Fehlbildungsrate liegt aber noch geringer bei unter 2 %. Allerdings steigt mit fortschreitendem Alter der Schwangerschaft das Risiko für eine neonatale Röteln-Infektion.
Neben einer Primärinfektion kann auch eine Reinfektion während der Schwangerschaft eintreten. Es konnte gezeigt werden, dass es in der Regel nur bei geimpften Personen zur Reinfektion kommen kann. Menschen, die eine natürliche Infektion durchgemacht haben, zeigten keine Reinfektionen. Seitdem neuere, immunogenere Impfstoffe eingesetzt werden, sind aber auch die Reinfektionen deutlich seltener geworden. Hier ist allerdings aufgrund der vorhandenen Immunität der Mutter in den allermeisten Fällen keine Embryopathie zu erwarten.
Bei einer konnatalen Röteln-Infektion des Kindes, kann das Virus noch monatelang im Rachensekret und im Urin nachgewiesen werden.

Als standardmäßige Laboruntersuchungen zur Feststellung einer Röteln-Infektion in der Schwangerschaft sind der Nachweis der Röteln-RNA mittels Reverse-Transkriptase-PCR (auch RT-PCR, aus Nasen- oder Rachensekret, Zahntaschenflüssigkeit oder Urin) sowie die IgG-Serokonversion zu nennen. Bei der IgG-Serokonversion ist darauf zu achten, dass (wie immer in der Infektionsserologie) dasselbe Testsystem zur Anwendung kommt. Die initiale Probe muss dabei IgG-negativ sein.
Zeigen sich isoliert positive Röteln-IgM-Antikörper, so muss eine RT-PCR sowie eine Bestimmung der Röteln-IgG-Avidität und gegebenenfalls eine weitere Abklärung mittels Western-Blot erfolgen. Der Grund hierfür liegt in gelegentlichen unspezifischen Testergebnissen des IgM-Tests sowie der Möglichkeit von langfristig persistierenden IgM-Antikörpern. Studien haben gezeigt, dass diese IgM-Antikörper nach Infektion oder Impfung mitunter länger als sechs Jahre persistieren können. Des Weiteren können die IgM-Antikörper bei einer Reinfektion erneut ansteigen. In seltenen Fällen können Röteln-IgM-Antikörper auch bei polyklonaler Stimulierung durch eine akute EBV- oder Parvovirus-B19-Infektion nachweisbar sein.
Bestätigt sich eine Primärinfektion der Mutter sollte eine weitere Diagnostik zur Feststellung einer fetalen Infektionerfolgen. Dabei kann ab der 11. Schwangerschaftswoche eine RT-PCR aus dem Chorionzottenbiopsiematerial erfolgen. Ab der 14. Schwangerschaftswoche kann eine RT-PCR aus dem Fruchtwasser und ab der 20. Schwangerschaftswoche aus dem Fetalblut selbst erfolgen. Zusätzlich können ab der 22. Schwangerschaftswoche auch Röteln-IgM-Antikörper im Fetalblut nachgewiesen werden.

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