2 Soziales Leistungsrecht Teil 1 – Grundlagen


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1.3 Allgemeines Sozialrecht
4:51
2 Soziales Leistungsrecht Teil 1 – Grundlagen
4:54
2.1 Krankenversicherung Grundlagen
2:22
2.2 Krankenversicherung – Früherkennung
5:07
2.3 Krankenversicherung – SAPV
2:13
2.4 Krankenversicherung Haushaltshilfe
1:37
3 Rechtsgrundlagen in der Sozialarbeit: Rehabilitation
1:48
6.1 Betreuungsrechtliche Grundsätze: Vorsorgevollmachten
9:37

Die soziale Sicherung, die heute besteht, ist ein Resultat der Entwicklungen im Laufe der Zeit. Früher übernahmen Familien, Kirchen und Wohlfahrtsverbände die Versorgung der Bedürftigen, während im Mittelalter auch staatliche Fürsorgeeinrichtungen entstanden. Mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert erkannte auch der Staat die Bedeutung einer umfassenden sozialen Sicherung und führte die Sozialversicherung ein.
Heute bildet das Grundgesetz und die Sozialgesetzbücher den rechtlichen Rahmen für die soziale Sicherung in Deutschland. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als "sozialen Bundesstaat", der sich für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit einsetzt, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die soziale Sicherung in Deutschland besteht im Wesentlichen aus drei Säulen: der gesetzlichen Sozialversicherung, der sozialen Versorgung und der Sozialfürsorge.
Das Versicherungsprinzip basiert auf dem freiwilligen oder gesetzlich geregelten Zusammenschluss von Menschen, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Dabei zahlen alle Mitglieder Beiträge in die Versicherung ein, um im Falle eines Leistungsfalles finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Versicherungsprinzip fördert die Solidarität und gegenseitige Hilfe unter den Versicherten und wird daher auch als Solidaritätsprinzip bezeichnet. Weiterhin besteht ein Bedarfsprinzip. Das heißt die Leistungen richten sich nach medizinischen Erfordernissen. In der privaten Krankenversicherung erwerben die Versicherten den Anspruch auf Leistungen mit der Beitragszahlung. Das ist das Äquivalenzprinzip.
Hier spielt dann auch das eigene Risiko eine Rolle in Bezug auf die Beitragszahlung.
Das Versorgungsprinzip hingegen zielt darauf ab, Personen zu unterstützen, die aufgrund von besonderen Leistungen oder Opfern für die Gesellschaft in eine schwierige Lage geraten sind. Dazu gehören beispielsweise Beamte, die während ihrer Dienstzeit für die Allgemeinheit gearbeitet haben, oder Personen, die gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile erlitten haben, weil sie Opfer von Gewalttaten oder Kriegsopfern wurden. Die Versorgungsleistungen werden in der Regel aus Steuermitteln finanziert und dienen als Entschädigung für die erbrachten Dienste oder erlittenen Nachteile.
Das Fürsorgeprinzip schließlich umfasst staatliche Hilfen für Personen, die keine oder nur unzureichende Versicherungs- oder Versorgungsleistungen erhalten. Dabei handelt es sich um eine Art "Auffangnetz" für Menschen in Notlagen, die sich nicht aus eigener Kraft aus ihrer Lage befreien können. Die Fürsorgeleistungen werden ebenfalls aus Steuermitteln finanziert und stellen das letzte und engmaschigste Netz der sozialen Sicherung dar.

Die soziale Sicherheit wird durch eine Vielzahl weiterer Vorschriften unterstützt, die den Menschen in Deutschland Schutz und Unterstützung bieten. Dazu gehören unter anderem Zulagen für private Altersvorsorge, Förderung der betrieblichen Altersversorgung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Inklusion behinderter Menschen, Kündigungsschutz und Jugendhilfen.
Die Gliederung der Sozialversicherung umfasst verschiedene Bereiche.

In den kommenden Kursen werden wir detailliert auf die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eingehen. Diese umfassen:
- die Krankenversicherung
- die Unfallversicherung
- die Pflegeversicherung
- die Rentenversicherung
- die Arbeitslosenversicherung

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