Personalabmessung – Qualifikations-Niveaus im Detail


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Was machen wir nun mit dem Wissen über diese ganzen Qualifikations-Niveaus?
Im Grunde wird aktuell beschrieben, dass in einem Heim ca. 30% der Mitarbeiter im Qualifikations-Niveau 2 (und auch 1), 30% im Qualifikations-Niveau 3 und 40% im Qualifikations-Niveau 4 arbeiten sollen. Das klingt theoretisch gut ist praktisch betrachtet aber sehr schwer umzusetzen.
Nehmen wir das Qualifikations-Niveau 2. Ab Mitte des Jahres 2023 müssen hierzu Mitarbeiter ausgebildet werden. Diese dürfen dann pflegen. Weiterhin benötigt man Mitarbeiter für das Qualifikations-Niveau 3, die beispielsweise den Blutzucker messen sollen und auch Insulin applizieren sollen. Das Problem bei dieser Gruppe ist, dass sie zur Zeit kaum existent ist. Ein Heim kann seine Mitarbeiter schlecht für 1 Jahr in Vollzeit zu einem Pflegehelferkurs schicken. Wer soll dann im Heim arbeiten?
Andererseits gibt es kaum jemanden, der „nur“ die Ausbildung zum Pflegehelfer machen will. Wenn Ausbildung dann schon richtig, also 3 Jahre. Damit hätten wir in unserem Heim eine Pflegefachkraft. Diejenigen, die gleich ins Arbeitsleben wollen, ohne lange die Schulbank drücken zu müssen, sind dann unsere unqualifizierten Kräfte, die nun verpflichtend zum Qualifikations-Niveau 2 geführt werden sollen. Eigentlich dürfen Mitarbeiter mit einem Qualifikations-Niveau 2 nicht den Behandlungspflegeschein machen. Dies obliegt mind. dem Qualifikations-Niveau 3. Wie aber bereits beschrieben, ist diese Kategorie von Mitarbeitern unterbesetzt. Nun hat das Heim die Wahl Mitarbeiter zu einem Vollzeitkurs für ein Jahr zu schicken, oder Alternativen zu suchen. Da ist es logisch, dass die Theorie sich extrem mit der Praxis beißt.
Für die Praxis heißt das, dass Mitarbarbeiter wie Herr Bauer, die erfolgreich das Qualifikations-Niveau 2 erreicht haben, anschließend einen Behandlungspflegekurs von 40h absolvieren um mit Hilfe von praktischer Einarbeitung Blutzucker messen zu können und auch Medikamente zu applizieren. Dies darf jedoch auch nur auf Delegation erfolgen.
Wer nun denkt, das könnte doch auch die Pflegefachkraft, also das Qualifikations-Niveau 4 durchführen, irrt sich leider, denn diese sollen nun fast ausschließlich planen und organisieren. Dafür wird viel Zeit benötigt. Eine Pflegefachkraft entfernt sich somit immer weiter von der eigentlichen Pflege und übernimmt eine Art Kontrollfunktion. Dennoch könnte sie natürlich auch pflegerisch einspringen. Für Heilerziehungspfleger und auch andere Berufsgruppen wie Ergotherapeuten, die theoretisch auch in das Qualifikations-Niveau 4 fallen, gilt das nicht. Dennoch füllen auch diese Kräfte die geforderten 40%. Ergo besitzt unser Heim auf dem Blatt Papier zwar 40% Mitarbeiter mit dem Qualifikations-Niveau 4. In der Praxis wird jedoch nur einen Bruchteil dieser 40% auch in der Lage sein wirklich pflegerisch tätig zu werden. Daher tragen in der Praxis nun die Mitarbeiter mit dem Qualifikations-Niveau 2 die meiste Pflege.
Und da wir kaum Kräfte im Qualifikations-Niveau 3 haben, ist das Heim gezwungen diese Mitarbeiter mit dem Qualifikations-Niveau 2 zu einem Behandlungspflegekurs anzumelden, um zumindest in einer gewissen „Grau-Zone“ abgesichert zu sein.
Wo die Reise diesbezüglich hingeht wird die Zeit zeigen.
Wir sind gespannt.

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