Chronikerpauschalen Teil 2 – Die Versorgungspauschale | EBM Kompakt (Folge 7)


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Mit der Einführung der Versorgungspauschale (GOP 03100) hat sich die Abrechnung bestimmter chronisch kranker Patienten grundlegend verändert. Ziel der neuen Regelung ist es, Patienten mit einem geringen hausärztlichen Betreuungsbedarf zu erfassen und gleichzeitig medizinisch nicht notwendige Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren.

Doch welche Patienten profitieren tatsächlich von der neuen Versorgungspauschale? Ersetzt sie die bisherigen Chronikerpauschalen vollständig? Und welche Voraussetzungen müssen für die Abrechnung erfüllt sein?

In dieser Folge von EBM Kompakt betrachten wir die neue GOP 03100 Schritt für Schritt und zeigen anhand praktischer Beispiele, worin sich die Versorgungspauschale von der bisherigen Chronikerversorgung unterscheidet.

Die zum 1. Juli 2026 eingeführte Versorgungspauschale (GOP 03100) richtet sich an chronisch kranke Patienten mit einem geringen hausärztlichen Betreuungsbedarf. Sie ersetzt bei einer eng definierten Patientengruppe die bisherige Kombination aus Versichertenpauschale und Chronikerpauschalen (03220/03221). Sie ersetzt auch den Zuschlag für den Medikationsplan (GOP 03222).

Inhalte des Videos zur Versorgungspauschale

In dieser Folge von EBM Kompakt besprechen wir unter anderem:

  • Einführung der Versorgungspauschale (GOP 03100)
  • Unterschiede zur Versichertenpauschale und den Chronikerpauschalen (03220 / 03221)
  • Welche Patienten die Versorgungspauschale erhalten können
  • Zugelassene Erkrankungen nach dem EBM
  • Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Arzneimitteltherapie
  • Zuschlag GOP 03110 bei erhöhtem Betreuungsbedarf

Warum wurde die Versorgungspauschale eingeführt?

Diese Frage stellen sich vermutlich viele Kollegen. Nicht jeder chronisch kranke Patient benötigt dieselbe hausärztliche Betreuung. Während Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen häufig regelmäßige persönliche Arztkontakte benötigen, gibt es auch Patienten mit stabilen Erkrankungen, die über lange Zeiträume gut eingestellt sind und nur einen geringen Betreuungsaufwand verursachen. Genau für diese Patientengruppe wurde die Versorgungspauschale geschaffen.

Sie soll unnötige Praxisbesuche vermeiden, gleichzeitig aber eine kontinuierliche hausärztliche Versorgung sicherstellen.  Trotz ihres Ziels der Vereinfachung bringt die GOP 03100 zahlreiche neue Abrechnungsvoraussetzungen mit sich.

Neben genau definierten Diagnosen spielen unter anderem das Alter des Patienten, die kontinuierliche Arzneimitteltherapie sowie die Anzahl der eingesetzten Wirkstoffe eine wichtige Rolle. Auch die bekannte 4-3-2-1-Regel verschwindet nicht vollständig. Für die erstmalige Berechnung der Versorgungspauschale gelten weiterhin Voraussetzungen hinsichtlich der kontinuierlichen Betreuung in den vergangenen Quartalen. Zusätzlich enthält die neue Regelung besondere Abrechnungsbestimmungen, unter anderem zur erneuten Berechnung der GOP 03100 sowie zum Zuschlag GOP 03110 bei erhöhtem Betreuungsbedarf.

 

Die Folge Versorgungspauschale richtet sich insbesondere an:

  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
  • Medizinstudierende
  • Medizinische Fachangestellte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxisteams
  • Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an vertragsärztlicher Versorgung, Praxisorganisation und Abrechnung

Handreichung & Lernunterlagen

Zu dieser Folge steht zusätzlich eine Handreichung mit Zusammenfassungen, Praxisbeispielen und ergänzenden Informationen  zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des EBM und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Dieses Video ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft der zuständigen Institutionen.

Teile der visuellen Inhalte, Illustrationen oder Animationen dieses Videos wurden unter Verwendung KI-gestützter Technologien erstellt oder bearbeitet. Die Moderation dieses Videos erfolgt durch einen digitalen Avatar.

 

Wir möchten medizinische Inhalte möglichst verständlich und flüssig vermitteln. Deshalb verzichten wir in den Texten und Videos auf Genderzeichen und Mehrfachnennungen. Selbstverständlich sind damit stets alle Menschen unabhängig von Geschlecht oder Identität gemeint. Respekt und Wertschätzung gelten für alle gleichermaßen.

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