Bestimmung von Lungenvolumina – Atemgrenzwert


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Der Atemgrenzwert ist das Atemzeitvolumen, welches der Proband/Patient maximal willentlich erzielen kann.
Bei diesem Manöver atmet der Proband zehn Sekunden lang forciert ein und aus und bewegt dabei Luft. Dieses 10-sekündige Atemvolumen wird auf eine Minute hochgerechnet. Dieses Volumen für eine Minute nennt man Atemgrenzwert.
Der Atemgrenzwert sagt nur aus, ob eine Ventilationsstörung vorliegen könnte, aber nicht, was genau eingeschränkt ist.
Der Normwert wird auf eine Minute umgerechnet. Er beträgt ca. 120 - 170 Liter. Dies ist natürlich alters- und geschlechtsspezifisch.

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